ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Awaken Productions GmbH
Prellerstraße 54a | 04155 Leipzig

- nachfolgend „WIR“ bezeichnet –

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen [folgend die „AGB“] bilden die Grundlage für jegliche Zusammenarbeit für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen uns und Ihnen. Sie stellen die einzige Vertragsgrundlage dar. Sollten Sie eigene AGB einbringen wollen, so müssen diese durch uns schriftlich anerkannt werden.

LEISTUNGEN | ZAHLUNGEN
LEISTUNGEN
   PRODUKTION

Wir bieten Ihnen die Produktion von Video, Foto und Medien [im folgenden „PRODUKTION“], sowie alle weiteren damit einhergehenden Leistungen der Vor- und Nachproduktion an. Unsere Leistungen umfassen alle relevanten Phasen wie beispielsweise  Beratung, Konzeption, Produktion, Schnitt, Animation, Sound-Design, Retusche oder Bearbeitung.

Welche konkreten Leistungen wir in welchem Umfang erbringen und welche Kosten diese erzeugen, ergibt sich aus dem zwischen uns und Ihnen final vereinbarten Angebot.

  GROBKALKULATION

Sofern wir Ihnen im Vorfeld einer Beauftragung eine Grobkalkulation der zu erwartenden Kosten erstellen, stellt dies kein verbindliches Angebot von uns dar.

Wenn die Grobkalkulation in Ihrem Interesse ist, erstellen wir Ihnen im Anschluss ein verbindliches Angebot. Das detaillierte Angebot kann von der Grobkalkulation abweichen.

  ANGEBOT

Sollte der Aufwand zu Beginn konkret definiert werden können, erhalten Sie direkt ein verbindliches Angebot.

Wir beginnen erst mit der Erfüllung des Auftrages, wenn Sie das Angebot bestätigen.

  KONZEPT

Die Grundlage für eine beauftragte Produktion stellt unser gemeinsam mit Ihnen vor Beginn der Produktion erstelltes Produktionskonzept (z.B. als Story-/Moodboard, Drehbuch, Layoutfilm usw.) [folgend nur „PRODUKTIONSKONZEPT“] dar. Das finale Produktionskonzept wird gegebenenfalls erst nach Annahme unseres Angebotes fertiggestellt. Wir beginnen erst mit der Erfüllung des Auftrages, wenn Sie das Produktionskonzept bestätigen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Erstellung des Produktionskonzept als Teil der Vorproduktion bereits Teil unserer kostenpflichtigen Leistungen.

Nachdem das Produktionskonzept durch Sie bestätigt wurde, können spätere Änderungswünsche im Rahmen des Auftrages nur Beachtung finden, insofern diese die Herstellung nicht verzögern oder erneut bzw. höhere Kosten erzeugen würden. Ist die Anpassung im Rahmen des bestehenden Auftrages nicht möglich, kann der Auftrag auf Ihren Wunsch im Rahmen einer Änderungsanfrage nachträglich angepasst werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei der Erstellung und Konzeptionierung uns die künstlerische und technische Gestaltung obliegt, wobei wir Ihre Wünsche selbstverständlich mit einbeziehen.

  KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG | SACHLICHE RICHTIGKEIT | DURCHFÜHRUNG

Uns obliegt die alleinige künstlerische und technische Gestaltung, sofern im Vorfeld nicht eindeutige Vorgaben vereinbart wurden. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit tragen Sie in jedem Fall die Verantwortung, sofern wir nicht unbegründet und im erheblichen Maße von vereinbarten Absprachen abweichen.

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass einzelne Tätigkeiten durch eine bestimmte Person direkt durchgeführt werden, sofern wir dies nicht gesondert vereinbaren.

  TECHNISCHE ASPEKTE

Sofern wir keine gesonderten Vereinbarungen treffen, dann erfolgt die Produktion von Videomaterial in der Qualität FULL HD (1920 x 1080 PX) ohne Audioaufzeichnung. In der Postproduktion nutzen wir - wenn nicht anders vereinbart - Musiklizenzen aus einem Standardkatalog.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Produktion von Fotos ausschließlich digital in der Qualität von 4000 x 3000 px.

  BERATUNG

Im Leistungsbereich „Beratung“ unterstützen wir Sie je nach Vereinbarung bei Ihren aktuellen Marketing-, Image- und/oder Öffentlichkeitskampagnen und helfen Ihnen dabei Ihre Ideen und Kampagnen entsprechend zu formen. Die Beratung kann dabei folgende Leistungen umfassen:

  • Allgemeine Beratung im Bereich Video-, Foto- und Medienproduktion
  • Marketing und Konzeption
  • Management von Produktionen (ohne selbst zu produzieren)
  • Beauftragung oder Vermittlung von Dritten (z.B. Schauspieler:innen, Künstler:innen, Kamerafrauen- und männer usw.)

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei unserer Beratung um eine Dienstleistung handelt und wir Ihnen daher keinen Erfolg versprechen können oder schulden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Kosten für unsere Leistungen richten sich nach unserem Angebot und werden auf Tagesbasis abgerechnet, wobei wir bei Pre- und Post-Produktion mit acht Stunden kalkulieren und ein Produktionstag (Aufbau-, Dreh-, Abbautag) zehn Stunden hat. Sofern die Leistung weniger als die Hälfte der Stunden beträgt, wird nur ein halber Tag abgerechnet.

Bei Überstunden oder wenn wir besonders zeitnah leisten sollen, stellen wir dies mit einem prozentualen Mehraufschlag in Rechnung (Zuschlag).

  KOSTENVORANSCHLÄGE

Sofern wir einen Kostenvoranschlag oder Teile hiervon auf Tages- oder Stundenhonorarbasis stellen, handelt es sich bei den angegebenen Stunden oder Tage nur um eine Schätzung der notwendigen Arbeitsstunden für die Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Die tatsächlich geleisteten Stunden können somit von der Schätzung um bis zu 25 % abweichen und diese übertreffen oder unter der Schätzung liegen. Die zu zahlenden Kosten richten sich in jedem Fall nach den tatsächlich durch uns geleisteten Stunden.

Sofern wir feststellen, dass die tatsächlichen geleisteten Stunden 25 % über dem Angebot liegen, werden wir Sie darüber informieren und um Freigabe der weiteren Stunden bitten. Sofern keine Freigabe innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wird, ist der Auftrag automatisch beendet und wir werden das bisher Geleistete übergeben und abrechnen.

  VORSCHÜSSE

Wir stellen entsprechend der Vereinbarungen in unserem Angebot angemessene Vorschussrechnungen. Im Regelfall stellen wir eine Rechnung vor Produktionsbeginn in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises weitere Auslagen durch uns an Dritte nicht mit einberechnet.

Sofern wir für die Erfüllung eines Auftrages selbst in Vorleistung gehen müssen, um beispielsweise Anschaffungen zu tätigen oder Leistungen von Dritten zu beauftragen, werden wir diese gesondert im Vorfeld in Rechnung stellen.

Mit unseren Leistungen beginnen wir erst, wenn die Vorschussrechnungen im Vorfeld vollständig durch Sie beglichen wurden.

  ZAHLUNGEN | RECHNUNGEN

Ihre Zahlungen werden 14 Tage nach unserer Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen versenden wir in elektronischer Form (z.B. als PDF) an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.

  AUSLAGEN | GEBÜHREN VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN | KSK

Bei der Auftragserfüllung anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten usw. werden durch uns in Rechnung gestellt und sind durch Sie zusätzlich zu ersetzen. Die Kosten werden je nach Vereinbarung im Angebot entweder pauschal oder direkt abgerechnet.

Eventuell anfallende Gebühren von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) werden durch Sie direkt übernommen, sofern wir nichts anderes vereinbaren.

Sofern durch die Beauftragung Dritter Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz fällig werden, werden wir diese anmelden und abführen. Sie sind verpflichtet, diese Abgaben in gesetzlich bestimmter Höhe zu übernehmen.

  VERZUGSSCHADEN

Sofern Sie mit Ihren Zahlungen länger als 30 Tage uns gegenüber in Verzug geraten, verzinsen wir unsere Forderungen gegen Sie ab dem Fälligkeitszeitpunkt mit zusätzlichen Zinsen in Höhe von 9 % p.a.

ZUSCHLÄGE
  KURZFRISTIGKEIT

In dem Fall, dass wir außerhalb unserer normalen Reaktionszeiten leisten sollen, vereinbaren wir einen Zuschlag auf unseren vereinbarten Tagessatz in Höhe von 25 % (Kurzfristigkeitszuschlag). Unsere normalen Reaktionszeiten sind immer umfangsbezogen und projektabhängig. In der Regel liegt unsere Reaktionszeit bei 72 Stunden.

  ÜBERSTUNDEN & NACHT-, WOCHENEND- UND FEIERTAG

Sofern wir Überstunden leisten müssen, wie beispielsweise bei Vor-Ort-Produktionen, Veranstaltungen oder aufgrund von uns nicht zu verantwortenden Verzögerungen in der Pre- und Post-Produktion, berechnen wir für die erste und zweite Überstunde einen festen prozentualen Zuschlag in Höhe von 25 % und ab der dritten Überstunde einen Zuschlag von 60 % (Überstundenzuschlag).

Sofern wir zwischen 22:00 und 06:00 Uhr oder an einem Samstag leisten, berechnen wir einen Zuschlag von 25 % pro Stunde, an einem Sonntag oder an einem Feiertag, berechnen wir einen Zuschlag von 75 % (Sonderzeitenzuschlag).

Sofern mehrer Zuschläge einschlägig sind, addieren diese sich gegenseitig in folgender Reihenfolge: 1. Kurzfristigkeitszuschlag, 2. Sonderzeitenzuschlag und 3. Überstundenzuschlag.

WEITERE REGELUNGEN
  ÄNDERUNG LEISTUNG

Sofern Sie Ihre Anforderungen an den Inhalt Ihres Auftrages ändern oder erweitern möchten [folgend „ÄNDERUNGSANFRAGE“] werden wir dem insoweit zustimmen, als dass es für uns im Rahmen des bestehenden Auftrags zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung einer Änderungsanfrage auf den Auftrag auswirkt, müssen wir eine angemessene Anpassung des Auftrages von Ihnen verlangen. Dies umfasst insbesondere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Liefer- bzw. Fertigstellungstermine. Bei Änderungsanfragen handelt es sich in der Regel um Anfragen, welche den Rahmen von 5 % des Gesamtauftragsvolumen übersteigen.

Sofern eine solche Änderungsanfrage durch Sie in Auftrag gegeben wird, hat die Beauftragung in Textform z.B. per E-Mail zu erfolgen und kommt erst wirksam zustande, wenn wir diese bestätigt haben.

  SUBUNTERNEHMER | DRITTE

Wir sind berechtigt, die erteilten Aufträge oder Teile hiervon durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung solcher Dritten erfolgt ausschließlich durch uns. Es entsteht somit kein direktes Vertragsverhältnis zwischen von uns beauftragten Dritten und Ihnen.

Sie sind nicht dazu berechtigt, von uns beauftragte Dritte direkt ohne unser Beisein im Rahmen unserer Vertragsausführung zu kontaktieren bzw. Anweisungen zu erteilen.

  AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen uns zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie alle Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis.

VERTRAGSLAUFZEIT | KÜNDIGUNG
  VERTRAGSBEGINN

Unser gemeinsamer Vertrag kommt zustande, sobald Sie unser finales Angebot unverändert spätestens drei Tage vor Beginn des vereinbarten Produktionsstartes bestätigt haben. Sollten Sie das Angebot nicht bestätigt haben und wurden im Vorfeld des Angebotes bereits unsere Leistungen im gegenseitigen Austausch konkretisiert, beispielsweise durch eine vorhergehende Grobkalkulation, gilt unser Angebot spätestens 24 h vor Produktionsstart mi Sinne des § 362 HGB als durch Sie angenommen.

Dies gilt auch während der Auftragsdurchführung für alle weiteren Aufträge [folgend die „ERWEITERUNGEN“].

Sofern Sie uns ein Angebot abgeändert zusenden, stellt dies ein neues Angebot von Ihnen dar. Ein gemeinsamer Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das von Ihnen vorgelegte neue Angebot als solches ausdrücklich von uns angenommen wird.

  BEGINN AUFTRAGSERFÜLLUNG

Der Beginn der Ausführung des Auftrages richtet sich nach unseren Vereinbarungen im Angebot. Die Ausführung ist insofern nur möglich, sobald uns alle notwendigen Daten, Unterlagen, Zugänge, Zustimmungen, Abnahmen oder sonstige auftragsrelevanten Informationen von Ihnen vorliegen oder Handlungen ausgeführt werden.

Sofern Vorschussrechnung nicht rechtzeitig beglichen wurden, verzögert sich der Beginn der Auftragserfüllung entsprechend, wobei es aufgrund der Verzögerung durch mögliche Umplanungen zu weiteren Folgeverzögerungen kommen kann.

 

  KÜNDIGUNG

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Ihnen und uns zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn:

Sie einer notwendigen Mitarbeit trotz mehrfacher Mahnung durch uns innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen sind oder

Sie schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstoßen und trotz Abmahnung durch uns innerhalb angemessener Frist dem nicht Abhilfe schaffen.

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen, unabhängig davon auf welche Art gekündigt wird.

  NICHT BEENDETE AUFTRÄGE

In dem Fall, dass Aufträge aus ordentlichem Grund durch Sie oder aus außerordentlichem Grund durch uns gekündigt wurden, werden bereits gezahlte Vorschüsse nicht erstattet. Ausstehende Zahlungen oder Honorare werden auftragsgemäß entsprechend der bereits erbrachten Leistungen abgerechnet. Nicht beglichene Kosten Dritter, welche wir in Ihrem Auftrag übernommen haben, werden Ihnen vollständig in Rechnung gestellt.

Sofern der gekündigte Auftrag noch nicht vollständig abgerufen wurde, werden wir Ihnen 50 % des Restvolumens des Auftrages als Kompensation in Rechnung stellen.

Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben in diesem Zusammenhang ausdrücklich vorbehalten.

WEITERE VEREINBARUNGEN | NEBENPFLICHTEN

MITWIRKUNGSPFLICHTEN
  ALLGEMEINE MITWIRKUNG

Um unsere Leistungen realisieren zu können, sind wir in großen Teilen auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung alle organisatorischen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Erfüllung der erteilten Aufträge erforderlich sind. Dies beinhaltet die Übermittlung aller notwendigen Unterlagen, Materialien, Informationen und Dokumente sowie die Einrichtung oder Übermittlung digitaler Zugänge.

Sofern es zu Einschränkungen oder Behinderungen kommt oder kommen kann, müssen wir hiervon ohne schuldhaftes Zögern informiert werden, damit wir diese in die weitere Planung aufnehmen können.

Welche Maßnahmen zu treffen sind, ergibt sich im Detail aus dem jeweils vereinbarten Angebot.

Sofern Sie uns Dokumente und Materialien zukommen lassen, versichern Sie uns, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen deutsches oder sonstiges einschlägiges nationales und internationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sowie das Recht am eigenen Bild, verstoßen.

  MITWIRKUNG PRODUKTION

Sie sind verpflichtet, uns im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei der Produktion von Video-, Foto- und/oder Medienaufnahmen zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem

  • die Sichtung und den Auswahlprozess von geschaffenem Material, inklusive des Rohmaterials,
  • die rechtzeitige Zugänglichmachung von Produktions- und Drehorten,
  • die Bereitstellung aller möglichen Materialien wie bspw. Requisiten,
  • die Koordinierung von teilnehmenden Personen (z.B. Angestellte)
  • sowie alle weiteren Maßnahmen, welche zur allgemeinen, organisatorischen und technischen Umsetzung des Auftrags notwendig sind.

Jegliche Verzögerungen sowie Mehrkosten, welche aus Ihrer fehlenden Mitwirkung herrühren, gehen zu Ihren Lasten.

  AUSWAHL FOTO UND VIDEO

Wir werden im Rahmen unserer Beauftragung Ihnen einen kommentierten Rohschnitt bzw. eine kommentierte Vorauswahl der Produktion im Internet über durch uns bestimmte Online-Tools zur Verfügung stellen [im Folgenden „ONLINE-TOOL“].

Sie sind verpflichtet, dieses Tool zu nutzen und entsprechend unserem vereinbarten Auftrag eine Vorauswahl oder ein notwendiges Feedback zu dieser zu geben.

Sollten Sie dieser Pflicht in einer angemessenen Frist, trotz einer zweimaligen Aufforderung durch uns nicht nachkommen, sind wir berechtigt, den Auftrag außerordentlich zu kündigen.

EINRÄUMUNG VON RECHTEN
  RECHTE DRITTER & GENEHMIGUNGEN

Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, sind Sie vollumfänglich verpflichtet, alle notwendigen Dreh- und Fotogenehmigungen, Einverständnisse dritter Rechteinhaber:innen zur Nutzung von geschütztem Material (z.B. GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften) sowie alle notwendigen Einwilligungen abgebildeter Personen, unabhängig ob Foto oder Video, (z.B. Datenschutz, Rechte am eigenen Bild, Recht zur vertragsrelevanten Nutzung wie z.B. Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung) einzuholen.

  IHRE RECHTEEINRÄUMUNG

Bei der Umsetzung unserer Beauftragung kann es, je nach Vereinbarung, dazu kommen, dass wir Fotografien, Videoaufnahmen oder sonstige Materialien anfertigen oder von Ihnen bekommen, welche Sie oder Beschäftigte Ihres Unternehmens abbilden.

In dem Fall stehen Sie dafür ein, dass Sie die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Datenverarbeitung (im Sinne der DSGVO) der betreffenden Bildnisse und Videos eingeholt haben, damit wir diese im vereinbarten Umfang unseres Auftrages verarbeiten können.

Sie räumen uns zudem das Recht ein, Arbeitsergebnisse als Referenz auf unseren Kanälen zu bewerben, sofern diese nicht ausschließlich für die interne Verwendung genutzt werden.

  UNSERE RECHTEEINRÄUMUNG

Sofern wir Inhalte wie Videos-, Fotos- oder Medien für Sie erstellen und im Auftrag nichts anderes vereinbaren, übertragen wir Ihnen ausschließlich an dem endgültigen Arbeitsergebnis ein einfaches, zeitlich auf zwei Jahre ab dem Tag der Abnahme begrenztes Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Die konkrete Ausgestaltung der vorgenannten Rechte, wird durch die im Auftrag vereinbarte Nutzung beschränkt (bspw. Veröffentlichung auf nur einem Social-Media-Kanal, Nutzung nur online, zeitliche Begrenzungen usw.).

Insbesondere übertragen wir Ihnen kein exklusives Recht oder Recht zur Unterlizensierung außerhalb der notwendigen Unterlizensierungen für die benannte Zweckerfüllung im Rahmen des Auftrages.

Die Übertragung der oben genannten Rechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine Übertragung von Rechten an zuvor erstellten Konzepten, Skizzen, unfertigen Arbeitsergebnissen, Proben oder anderen Arbeitsmaterialien wird nicht eingeräumt.

Im Rahmen unserer Rechteübertragung, weisen wir Sie auf die weiteren Einschränkungen durch Vereinbarung mit dritten an der Produktion beteiligten Personen, wie bspw. Darsteller:innen hin. Sie sind bei der Nutzung der von uns erstellten Vereinbarungen gleichsam gebunden. Die Vereinbarungen können die von uns eingeräumten Rechte in zeitlicher und/oder räumlicher Hinsicht sowie die Arten der eingeräumten Nutzungen einschränken.

  ROHMATERIAL | PROJEKTDATEIEN | ARCHIVIERUNG PROJEKT

Die Originalaufnahmen (Rohmaterial) sowie die Projektdateien (offene Daten, u.a. Adobe Premiere Pro, Adobe After Effects, etc.) werden Ihnen nicht übermittelt. Sie erwerben keinerlei Rechte an diesen. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Das Recht zur Weitergabe des Rohmaterials sowie der Projektdateien an Dritte wird jedoch in keinem Fall eingeräumt.

Das Rohmaterial und die Projektdateien sowie alle weiteren Daten zum Projekt wird einen Monat nach Beendigung des Auftrages für maximal zwölf Monate bei uns digital archiviert. Sofern eine längere Archivierung gewünscht ist, kann diese für eine gesonderte Gebühr vereinbart werden.

ABNAHME

Sofern wir eine Produktion oder ein Projekt fertiggestellt haben, werden wir Ihnen gegenüber die Abnahmefähigkeit erklären. Die Abnahme erfolgt in Textform ausschließlich per E-Mail.

Sie werden nach Erklärung das abzunehmende Werk oder die abzunehmenden Werke innerhalb einer von uns erklärten angemessenen Frist anschauen und prüfen.

Im Anschluss werden Sie uns gegenüber fristgemäß Beanstandungen über das Online-Tool anzeigen oder die Abnahme erklären. Sofern wir bereits Zwischenabnahmen durchgeführt haben, ist ein Mangeleinwand nur für Inhalte oder Gestaltungen möglich, welche nach der letzten Zwischenabnahmen verändert oder hinzugefügt wurden.

Die künstlerische und grafische Gestaltung von Leistungen obliegt uns. Wir werden im vertretbaren Rahmen auf Ihre Wünsche eingehen und insbesondere persönliche Befindlichkeiten beachten. In diesem Zusammenhang werden wir bis zu zweimal eine Überarbeitung der Werke durchführen, welche einen Gesamtrahmen von 5% unseres  direkten Post-Produktionsbudgets (nach Angebot) nicht überschreiten darf. Eine weitere Überarbeitung ist nicht mit inbegriffen, sofern es sich um keine sachlichen Fehler handelt. Reine Geschmacksretouren werden ausgeschlossen.

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn Sie die Abnahme nicht in der vorgegebenen Frist erklären (fingierte Abnahme) oder verweigern.

NACHERFÜLLUNG | MÄNGEL
  MANGELBESEITIGUNG

Sofern wir aufgrund von Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet sind, werden wir diese nach unserer Wahl auf dem Wege der Mangelbeseitigung oder der Nachlieferung erbringen. Wenn wir die Mängel durch Mangelbeseitigung korrigieren, entscheiden wir im freien Ermessen und bei Verfügbarkeit wie diese erfolgt.

  VERJÄHRUNG MÄNGEL

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln, außer im Falle des arglistigen Verschweigens oder grobem Verschulden eines Mangels durch uns sowie bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, welche durch einen Mangel verursacht wurden und im Falle einer Beschaffenheitsgarantie.

  VERSCHWIEGENHEIT

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, als vertraulich gekennzeichnete oder sich aus den Umständen als vertraulich ergebende Informationen, die im Rahmen aller Auftragsverhältnisse bekannt werden, geheim zu halten.

Beide Parteien sind verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Informationen nehmen können. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern und anderen Unternehmen, mit denen die Parteien wirtschaftlich verbunden sind. Wünscht eine der Parteien, vertrauliche Informationen an solche Dritte weiterzugeben, hat diese Partei zuvor die ausdrückliche Einwilligung der anderen betreffenden Partei in Textform einzuholen.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich der jeweiligen Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren, der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder die die jeweilige Partei unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen nachweislich selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Laufzeit der Zusammenarbeit hinaus.

Sie räumen uns das Recht ein, geschaffene Inhalte als Referenz unter Nennung Ihres Namens zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen, sofern das verwendete Material nicht einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. Sie stehen dafür ein, dass die abgebildeten und identifizierbaren Personen hierfür Ihre Zustimmung erteilen.

HAFTUNG | GEWÄHRLEISTUNG | DATENSCHUTZ
HAFTUNG
  ALLGEMEIN

Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln und nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

Darüber hinaus haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine solche wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen bzw. deren Verletzung Rechte von Ihnen einschränken, die diese Vereinbarung Ihnen nach Inhalt und Zwecke geradezu gewährt hat. In dem Fall, dass wir derart haften, ist der Schadensersatz jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. In anderen Fällen haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit.

Wir haften darüber hinaus nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige unmittelbare Schäden.

  VERZÖGERUNGEN

Wir haften nicht für die Einhaltung von geplanten Fertigstellungsterminen oder ähnlichen zeitlichen Absprachen, sofern solche Termine nicht ausdrücklich zwischen uns und Ihnen vereinbart wurden und die Fertigstellung ausschließlich durch uns zu verantworten ist. Eine Haftung ist insofern auch ausgeschlossen, sofern es durch Erweiterungen oder Änderungswünsche von Ihnen oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. durch Höhere Gewalt oder Wetterereignisse) zu Verzögerungen kommt.

  FREISTELLUNG

Sie stellen uns von jeglichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei, welche auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen Ihrerseits oder die Ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen durch von Ihnen veröffentlichte und/oder bereitgestellte Inhalte, welche gegen deutsches oder sonstiges einschlägiges nationales und internationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild verstoßen . Gleiches gilt bei rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen Ihrerseits gegen von uns an Sie übertragenen Rechte von dritten Personen, welche an der Produktion beteiligt waren (siehe auch “UNSERE RECHTEEINRÄUMUNG”).

Von der Freistellung sind auch die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für eine Rechtsverteidigung umfasst.

VERTRAGSSTRAFE

Sofern Sie urheberrechtlich geschützte Werke (bspw. Fotos oder Videos) ohne Absprache oder außerhalb des vereinbarten Rahmens nutzen, verwenden, verwerten, wiedergeben, öffentlich zugänglich machen oder weitergeben, wird für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars, jedoch nicht weniger als 500,00 EUR, entsprechend der jeweiligen Verwendung zur Zahlung fällig. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns in jedem Einzelfall vor.

WEITERE BESTIMMUNGEN | ALLGEMEINES

Sofern es zu Streitigkeiten kommt, ist der Gerichts- und Erfüllungsort - soweit dieser rechtlich zulässig ist – Leipzig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder sollte eine Lücke bestehen, dann bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang wirksam und rechtlich durchsetzbar.

Sollten wir es unterlassen, eine Bestimmung rechtlich durchzusetzen, so stellt dies keinen Rechtsverzicht da.

Die jeweils aktuellste Version unserer AGBs gilt.

Stand: Mai 2023